Mit dem Zensusgesetz 2021 werden Eigentümer und Hausverwalter von Wohnräumen verpflichtet, Auskunft zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Der eigentlich zum 16. Mai 2021 geplante Zensus wurde am 10.12.2020 aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben.
Der Fragenkatalog ist im Vergleich zur Volkszählung 2011 deutlich umfangreicher. Zu den 2022 zu erfassenden Informationen gehören unter anderem:
Unternehmen sind zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet. Die Statistischen Ämter stellen dafür ein Online-Meldeverfahren bereit.
Als Hausverwaltung aus Paderborn unterstützen unsere Kunden in allen Belangen des Zensus 2022.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamts.
In vielen Bundesländern besteht die Rauchmelderpflicht seit vielen Jahren. Ab dem 1.1.2021 gilt diese auch für Bestandsbauten in Berlin.
Rauchmelder müssen in Flure (Fluchtwege), Kinderzimmer, Schlafzimmer und bei Einfamilienhäusern mit einem innenliegenden Treppenhaus auch dort installiert werden. In der Küche und Badezimmern besteht keine Pflicht und es wird von den Feuerwehren davon abgeraten sie dort anzubringen. Es gibt aber Geräte die Wasserdampf von Rauch unterscheiden können.
Die Stiftung Warentest testet regelmäßig aktuelle Geräte. Der letzte Test wurde in der Ausgabe Januar 1/2018 veröffentlicht. Alle Rauchmelder müssen über das CE-Kennzeichen verfügen und der DIN-EN 14604 entsprechen. Als Faustregel gilt, dass ein Gerät maximal 60 m² abdecken sollte.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Ausstattung: mit/ohne Funkmodul und mit/ohne Fernwartungsoption. Eine Betriebsbereitschaft von 10 Jahren und eine Signallautstärke von mindestens 85 dB gehören heute zum Standard.
Funkmodule bieten die Option, dass ein Detektor alle anderen Rauchmelder der Wohnung in den Alarmmodus versetzt (Vernetzung). In kleinen Wohnungen ist das nicht notwendig, in großen Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sinnvoll.
Eine Fernwartungsoption ermöglicht die zugangsfreie Funktionskontrolle, die gesetzlich ein mal pro Jahr vorgeschrieben ist und protokolliert werden muss.
Generell ist der Eigentümer für den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern zuständig.
Bei einer gemeinschaftlichen Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern durch eine WEG entfällt das Risiko, dass einzelne Eigentümer der Pflicht nicht nachkommen. So kann auch ausgeschlossen werden, dass einzelne Eigentümer Geräte nutzen, die länger als 10 Jahre in Betrieb sind. Wenn die Installation der Rauchwarnmelder durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, kann die Eigentümergemeinschaft sicher sein, dass die Rauchmelder korrekt installiert wurden. Durch einen Dienstleister kann die jährliche Prüfung in den Wohnungen, oder per Funk beauftragt werden. Die externen Wartungskosten pro Wohnung sind eher gering und bieten je nach Anbieter auch die Option einer Versicherung für die Folgen von Fehlalarmen, Einsatzkosten und Schäden am Gemeinschaftseigentum wie der Eingangstür durch die Arbeiten der Feuerwehr.
Als erfahrene Hausverwaltung in Paderborn beraten wir Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema Rauchmelder und deren Wartung.
Die WEG Reform 2020 ist beschlossenen worden. Der Bundesrat hat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gebilligt. Damit tritt die größte Reform im Wohn- und Eigentumsrecht seit 1951 am 1. Dezember 2020 in Kraft.
In unserem Blog können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen (Auszug):
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die WEG-Verwaltung und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Sie erreichen unser Team unter der Telefonnummer 05251-8978 30.
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